Die Stadt Bülach reagiert auf die jüngste Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes und passt die Mietpreise ihrer städtischen Wohnungen an. Ab dem 1. Februar 2026 werden die Netto-Mietzinse um 2,56 Prozent gesenkt.
Grundlage für die Anpassung ist der Referenzzinssatz, der seit 2008 als Richtwert für Mietzinsänderungen in der Schweiz dient. Am 1. September 2025 wurde dieser von 1,50 auf 1,25 Prozent gesenkt. Die Stadt Bülach berücksichtigt bei der neuen Berechnung neben dem Referenzzins auch die allgemeine Kaufkraftentwicklung sowie gestiegene Unterhaltskosten.
Auch in der Stadt Zürich profitieren die Mietenden: Rund 10 000 Personen, die in einer städtischen Wohnung leben, erhalten eine entsprechende Reduktion. Der tiefere Mietzins gilt dort ebenfalls ab dem 1. Februar 2026 – je nach individuellem Mietvertrag.
Alle betroffenen Mieterinnen und Mieter in Bülach werden rechtzeitig und persönlich über die Änderungen informiert. Wer den Mietzins per Dauerauftrag bezahlt, sollte diesen fristgerecht anpassen.