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23.07.2025
23.07.2025 11:51 Uhr

Gefahrgut am Flughafen: Was alles aussortiert wird

Bild: Flughafen Zürich
Powerbanks, Feuerzeuge, Spraydosen: Am Flughafen Zürich werden täglich verbotene Gegenstände sichergestellt. Die Zahlen steigen rasant.

Sicherheit steht im Flugverkehr an erster Stelle – und beginnt lange vor dem Abheben. Am Flughafen Zürich werden jedes Jahr zehntausende potenziell gefährliche Gegenstände aus dem Gepäck von Passagieren entfernt. 2024 waren es über 180'000 Stück. Besonders betroffen: Batterien, Powerbanks, E-Zigaretten und Feuerzeuge.

Diese als „Dangerous Goods“ eingestuften Objekte gelten laut internationalen Vorschriften als Gefahrgut. Sie können beim Transport im Flugzeug chemisch oder physikalisch reagieren – etwa durch Entzündung, Hitzeentwicklung oder Kurzschluss. Die Sicherheitskontrollen am Flughafen Zürich sind daher streng.

Immer mehr Technik, immer mehr Risiko

Im aufgegebenen Gepäck entdeckten Sicherheitskräfte 2024 rund 140'000 verbotene Gefahrgüter. Im Handgepäck waren es etwa 40'000. Die Tendenz ist steigend. Gründe sind unter anderem der technologische Wandel hin zu akkubetriebenen Geräten sowie ein Anstieg unerfahrener Freizeitreisender.

Besonders häufig aussortiert werden lose Batterien, Powerbanks, E-Zigaretten und elektronische Geräte. Auch Mobilitätshilfen wie E-Trottinette oder Kinderwagen mit Akku gehören dazu – sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen mitgeführt werden.

Häufig gestoppt: Feuerzeuge und Spraydosen

Im Handgepäck fällt vor allem Kleingefährgut auf. Neben Feuerzeugen und Streichhölzern, von denen nur ein Exemplar pro Person erlaubt ist, zählen auch Gaskartuschen, Brennpasten, Anzündhilfen und Feuerwerk zu den häufig abgenommenen Gegenständen.

Was erlaubt ist – und was nicht

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen „Dangerous Goods“ und sogenannten „Prohibited Items“. Letztere – etwa Scheren, Taschenmesser oder größere Flüssigkeitsbehälter – sind im Handgepäck verboten, dürfen im Aufgabegepäck aber meist mitgeführt werden. Gefahrgut dagegen ist von sich aus riskant – unabhängig davon, wie es eingesetzt wird.

Internationale Regeln, klare Zuständigkeiten

Die Vorschriften zum Transport von Gefahrgut basieren auf den ICAO-Richtlinien und den Regularien der IATA. Die Einhaltung am Flughafen Zürich kontrollieren Mitarbeitende der Kantonspolizei im Auftrag der Flughafenbetreiberin. Wird ein verbotener Gegenstand entdeckt, wird er umgehend entfernt.

Wertvolle Objekte wie teure Powerbanks oder E-Scooter werden 30 Tage lang zwischengelagert und können gegen Gebühr abgeholt werden. Alles andere wird fachgerecht entsorgt.

Vor dem Flug: Gepäck doppelt prüfen

Wer sicher reisen will, sollte sein Gepäck gründlich prüfen. Besonders bei Akkus, Spraydosen, Flüssigkeiten oder feuergefährlichen Stoffen ist Vorsicht geboten. Viele dieser Gegenstände dürfen nur unter bestimmten Bedingungen transportiert werden – oder gar nicht.

Hilfreiche Informationen bieten die Webseiten der Airlines oder des Flughafens. Auch eine digitale Suchfunktion für konkrete Gegenstände steht Passagieren online zur Verfügung.

mj