Illegale Graffiti auf Mauern, Fahrzeugen oder öffentlichen Plätzen sind für viele ein Ärgernis – für die Gemeinde Niederglatt sind sie mehr als das: Es handelt sich um Sachbeschädigung und somit um eine strafbare Handlung. Doch statt nur zu mahnen, setzt die Gemeinde auf konkrete Hilfe und informiert Grundstückbesitzer umfassend.
Was tun im Schadensfall?
Wer von Graffiti betroffen ist, sollte laut Gemeinde sofort handeln. Schritt eins: den Schaden fotografieren. Schritt zwei: Anzeige erstatten – das geht unkompliziert online auf suisse-epolice.ch. Wichtig: Erst nach Rücksprache mit der Polizei darf die betroffene Stelle gereinigt werden, falls sie zur Spurensicherung relevant ist.
Kostenlose Reinigungshilfe
Für kleinere Schäden – bis zu einem Quadratmeter auf glatten Oberflächen wie Glas, Metall oder Sichtbeton – stellt Niederglatt kostenlos Reinigungsspray zur Verfügung. Dieser kann bei der Abteilung Einwohnerkontrolle und Sicherheit bezogen werden, sofern ein Polizeirapport vorgelegt wird.
So funktioniert Graffitischutz
Neben der raschen Entfernung empfiehlt die Gemeinde Schutzmassnahmen. Spezielle Anti-Graffiti-Beschichtungen verhindern, dass Farbe in das Material eindringt. Dabei gibt es zwei Systeme:
– Opferschichten: werden bei jeder Reinigung entfernt und neu aufgetragen
– Permanente Systeme: überdauern mehrere Reinigungszyklen, sind aber weniger atmungsaktiv und nur eingeschränkt für Hausfassaden geeignet
Auch einfache Mittel wie dichte Bepflanzung an exponierten Stellen können Sprayereien vorbeugen.
Klare Haltung gegen illegales Sprayen
Mit dem Merkblatt für Grundeigentümer setzt Niederglatt auf Aufklärung statt Wegschauen. Die Botschaft ist klar: Graffiti sind kein Kavaliersdelikt. Die Gemeinde ruft zur Zusammenarbeit auf – und hilft dabei, Eigentum zu schützen.