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Region Bülach
02.09.2025

Wallisellen: Schule nach Drohung evakuiert – Tatverdächtige verhaftet

Die Kantonspolizei stand am Freitagmorgen in Wallisellen wegen einer Drohung an einer Schule im Einsatz. (Symbolbild)
Die Kantonspolizei stand am Freitagmorgen in Wallisellen wegen einer Drohung an einer Schule im Einsatz. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/URS FLUEELER
Wegen einer Drohung ist am Freitagvormittag das Schulareal Bürgli in Wallisellen evakuiert worden. Die Kantonspolizei Zürich verhaftete eine tatverdächtige Frau.

Kurz nach 8 Uhr ging bei der Polizei die Meldung ein, dass gegen das Schulhaus Bürgli auf elektronischem Weg eine Drohung ausgesprochen worden sei. Die Einsatzkräfte der Kantonspolizei Zürich sowie der Stadtpolizei Wallisellen rückten sofort aus. Die verantwortliche Stelle der Schule Wallisellen entschied nach Rücksprache mit der Kantonspolizei Zürich, das gesamte Schulareal Bürgli zu evakuieren. Die über 500 Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte wurden vorerst in eine Mehrzweckhalle geführt und betreut.

Das Schulhaus wurde mit Diensthunden der Kantonspolizeien Zürich und Aargau und der Stadtpolizei Zürich sowie mit Spezialisten des Forensischen Instituts Zürich FOR auf gefährliche Gegenstände hin durchsucht. Im und um das Schulhaus fanden sich keine verdächtigen Gegenstände und es konnte um 15.20 Uhr wieder freigegeben werden. Der Schulunterricht wurde am Freitag nicht wieder aufgenommen. Gemeinsam mit der Feuerwehr Wallisellen mussten wegen der Drohung die Strassen rund um das Schulareal Bürgli gesperrt werden. Die Sperrung konnte gegen 15.30 Uhr aufgehoben werden.

Die sofort getätigten, intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich führten am Freitagmittag zur Verhaftung einer tatverdächtigen Frau. Die mutmassliche Verfasserin der Drohung, eine 28-jährige Schweizerin, wurde nach der polizeilichen Befragung der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland zugeführt. Die genauen Umstände der Tat sowie die Hintergründe sind noch nicht geklärt, die entsprechenden Ermittlungen laufen weiter. Die Tatverdächtige wurde vom Zwangsmassnahmengericht inzwischen in Untersuchungshaft versetzt. Wie üblich gilt bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss die Unschuldsvermutung.

mj