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Dielsdorf: ADUS-Klinik bleibt auf der Zürcher Spitalliste

Bild: Homepage ADUS Klinik
Bundesverwaltungsgericht hebt Entscheid des Regierungsrats auf

Die ADUS-Klinik in Dielsdorf bleibt Teil der Zürcher Spitalliste. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Zürcher Regierungsrats, die Klinik von der Liste zu streichen, aufgehoben. Damit ist die Klinik weiterhin in die kantonale Spitalversorgung eingebunden.

Die Entscheidung bedeutet vor allem für den Bezirk Dielsdorf Planungssicherheit. Die ADUS-Klinik ist auf orthopädische Eingriffe spezialisiert und versorgt laut eigenen Angaben rund 20 Prozent der Zürcher Unterländer Patientinnen und Patienten mit Gelenkoperationen. Rund 90 Prozent der Behandelten sind grundversichert.

Langjähriger Einsatz für den Verbleib

Bereits 2022 hatten Barbara Franzen (FDP, Niederweningen) und Stefan Schmid (SVP, Niederglatt) eine Petition mit rund 7000 Unterschriften unterstützt, die den Verbleib der Klinik auf der Spitalliste forderte. Beide Kantonsräte begrüssen nun das Urteil aus St. Gallen:

  • „Dieser Entscheid ist ein starkes Zeichen für Transparenz und Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitspolitik“, so Franzen.

  • Schmid betont: „Die ADUS-Klinik bietet eine sehr hohe Behandlungsqualität und kantonsweit die günstigsten Behandlungstarife.“

Signalwirkung für Spitalplanung

Mit dem Entscheid stärkt das Bundesverwaltungsgericht nicht nur die Position der Klinik, sondern auch das Vertrauen in transparente Verfahren bei der Spitalplanung. Für die Region bedeutet das Urteil, dass eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige Versorgung gesichert bleibt – ein Aspekt, der vor allem für die wachsende Bevölkerung im Zürcher Unterland von Bedeutung ist.

pw