Die Einzelinitiative zur Einführung einer Tempo-20-Zone in der Strasse Bollebärg in Rafz ist gültig. Das hat der Gemeinderat am 12. August beschlossen. Damit wird das Anliegen an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 zur Abstimmung kommen.
Die Initianten, fünf stimmberechtigte Personen aus Rafz, fordern die Umwandlung der bestehenden Tempo-30-Zone in eine offizielle Begegnungszone. Damit sollen Schulwege sicherer, die Lärmbelastung reduziert und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Die Initiative wird von 29 weiteren Personen unterstützt.
Zunächst hatte der Gemeindeschreiber Bedenken zur Zuständigkeit geäussert: Die Einführung einer Begegnungszone liegt formal nicht in der Kompetenz der Gemeindeversammlung, sondern bei der Kantonspolizei. Das Initiativkomitee reagierte und passte den Antrag an: Neu fordern sie die Eintragung der Begegnungszone in den kommunalen Richtplan Verkehr – ein Schritt, der in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fällt.
Die Prüfung der Initiative ergab keine formellen oder rechtlichen Mängel. Inhaltlich ist das Anliegen laut Gemeinderat durchführbar, sachlich begründet und mit geltendem Recht vereinbar. Ein Gegenvorschlag wird nicht ausgearbeitet.
Die Bedeutung des Richtplans ist nicht zu unterschätzen: Er bildet die Grundlage für nachgelagerte Verkehrsplanungen und hat nach Genehmigung durch den Kanton behördenverbindlichen Charakter. Eine Aufnahme der Begegnungszone Bollebärg hätte damit konkrete Auswirkungen auf künftige Bau- und Verkehrsentscheide.
An der Gemeindeversammlung im Dezember wird nun über das Anliegen entschieden. Wird es angenommen, muss der Gemeinderat innert 18 Monaten eine konkrete Umsetzungsvorlage ausarbeiten und zur Beschlussfassung vorlegen.