Im Embrachertal gehört Feuerwerk für viele zum Feiern dazu – aber nicht jederzeit. In allen Gemeinden ist lärmendes Feuerwerk nur an zwei Nächten erlaubt: am 1. August und in der Silvesternacht.
Wer davor oder danach zündet, verstösst gegen die Regeln – und sorgt für Ärger. Denn die Knallerei stört nicht nur die Nachtruhe, sondern belastet auch Tiere, Umwelt und Nachbarschaften.
Einzige Ausnahme im Tal: Rorbas. Dort gilt ein striktes Ganzjahresverbot für lautes Feuerwerk. Die Gemeinde setzt damit ein deutliches Zeichen – für mehr Rücksicht und Ruhe.
Auch die übrigen Gemeinden rufen zur Einhaltung der Regeln auf. Sie appellieren an die Bevölkerung, mit Feuerwerk verantwortungsvoll umzugehen und Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen.
Wer dennoch knallt, sollte zumindest eines tun: die Überreste wegräumen. Denn ein respektvolles Miteinander endet nicht beim Zündschnurziehen.