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Region Bülach
25.06.2025

Wuchernde Valet-Parking im Unterland - auch in Eglisau

Bild: z.v.g.
Die Gemeinde Eglisau unterbindet akutelle und zukünftige Valet-Parkings auf Gemeindegebiet

In Eglisau regt sich Widerstand gegen ein Areal an der Rheinsfelderstrasse, das offenbar nicht wie bewilligt als Autohandel, sondern als Valetparking genutzt wird. Ein Anwohner hat sich mit einem ausführlichen Schreiben an die Gemeindeverwaltung gewandt und verlangt die sofortige Einstellung des Betriebs. Die Gemeinde reagierte umgehend, verweist jedoch auf laufende Prüfverfahren und eine Verschärfung der Regeln in der neuen Bau- und Zonenordnung (BZO), die künftig Klarheit schaffen soll.

Vorwürfe aus der Nachbarschaft

„Die Rede war von einem Autohandel mit Verkaufscontainer – nicht von einem Valetparking“, kritisiert ein Anwohner. Fotos vom Pfingstwochenende sollen zeigen, dass auf dem rund 4’900 Quadratmeter grossen Kiesplatz vorwiegend Fahrzeuge abgestellt und kaum gehandelt wird. Der Anwohner sieht darin eine Zweckentfremdung, die sich negativ auf das Quartier auswirke – unter anderem durch erhöhtes Verkehrsaufkommen mit ausländischen Fahrzeugen, die an einem Kinderspielplatz vorbeifahren.
„Es kann nicht sein, dass Eglisau unter dem Durchgangsverkehr leidet und gleichzeitig ein Valetparking auf einer künftigen Tempo-30-Strecke betrieben wird“, so der Eglisauer weiter. Er fordert sofortige Kontrollen und eine Betriebseinstellung. Andernfalls erwägt er rechtliche Schritte.

Aktuell brummt das Valetparing-Geschäft nicht sonderlich. An Wochenenden, Feiertagen und Ferien ist der Parkplatz ausgelastet. .(obere rechte Seite des Kiesplatzes Occasions-Autos, sonst abgestellte Fahrzeuge als Valetparking) Bild: pw

Betreiber schweigt – oder wird laut

Hinter dem Betrieb steht die Firma Zenu GmbH Autocenter. Auf deren Website finden sich keine verwertbaren Informationen. Ein telefonischer Kontaktversuch von ZU24.ch endete abrupt. Der mutmassliche Geschäftsführer wies jede Aussage zum Valetbetrieb zurück und schrie ins Telefon: „Rufen Sie mich nie, nie, nie mehr an!“ und abrupt wurde das Gespräch beendet. Recherchen von ZU24.ch ergaben, dass die Firma ein weiteres Valetparking an der Bassersdorferstrasse in Kloten betreibt.

Gemeinde: Verfahren läuft, BZO verschärft

In einer Stellungnahme gegenüber ZüriUnterland24 erklärt Gemeinderat Nicolas Wälle: „Wird festgestellt, dass ein Projekt nicht gemäss der Baubewilligung umgesetzt wurde, wird der Bauherr aufgefordert, ein neues Gesuch einzureichen oder das Projekt entsprechend dem bewilligten Projekt anzupassen.“ Ein sofortiger Baustopp sei jedoch nur bei akuter Gefahr verhältnismässig – was hier nicht gegeben sei.

Bild: Gemeinde Eglisau

Die Gemeinde verweist zudem auf die sich aktuell in der Überarbeitung befindende BZO. Gemäss dieser sind kommerzielle Parkierungsanlagen mit mehr als 25 Parkplätzen und über 100 Fahrten pro Tag unzulässig, wenn sie in keinem Zusammenhang mit der baulichen Nutzung des Grundstücks stehen. Nun liege es am Betreiber, ein Gesuch einzureichen, das den neuen Vorgaben entspricht.

Eine Einsicht seitens der Zenu GmbH ist allerdings nicht zu sehen. Auf weitere Nachfragen von ZU24.ch reagierte die Firma erneut unwirsch: „Warum rufen Sie mich an? Die Gemeinde hat mich heute kontaktiert. Das geht Sie nichts an.“
Die neue BZO schafft  schärfere Regeln und ob ein solcher Betrieb künftig überhaupt noch bewilligungsfähig ist oder aufgrund der Vorgaben nur ein Autohandel betreibt scheint sehr fraglich..

pw