Home Region Sport Schweiz/Ausland Magazin Agenda
Region
20.06.2025

Tiefenlager für radioaktive Abfälle: Rahmenbewilligungsgesuche publiziert

Bild: Nagra
Gesuche für Tiefenlager und Verpackungsanlage in Stadel stehen zur öffentlichen Einsicht – Prüfverfahren dauert bis Ende des Jahrzehnts

Startschuss für nächste Phase im Jahrhundertprojekt

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat ihre überarbeiteten Rahmenbewilligungsgesuche für das geologische Tiefenlager und die dazugehörige Brennelementverpackungsanlage publiziert. Nachdem das Bundesamt für Energie (BFE) am 19. November 2024 die Gesuche entgegengenommen hatte, wurden sie von den zuständigen Bundesbehörden auf Vollständigkeit geprüft – nun liegen sie in überarbeiteter Fassung öffentlich auf.

Nachbesserungen auf Verlangen mehrerer Bundesstellen

Die Prüfung durch Behörden wie das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hatte zu verschiedenen Nachforderungen geführt. Unter anderem verlangten die Behörden:

  • klarere Verweise auf Fachberichte und Datenquellen,
  • zusätzliche Aussagen zum Lagerverhalten bei voller Kapazitätsauslastung,
  • eine genauere Herleitung des Standortentscheids für Haberstal (Gemeinde Stadel, ZH),
  • sowie ergänzende Informationen zur Umweltverträglichkeit, etwa zur Sicherheit von Thermalwasservorkommen.

Die Nagra hat diese Punkte inzwischen ergänzt und überarbeitet.

Nächste Schritte: Fachliche Prüfung bis 2027

Mit der Publikation der Gesuche beginnt nun die inhaltliche Prüfung durch das ENSI. Anschliessend wird die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) Stellung zu den ENSI-Gutachten nehmen. Erst danach äussern sich Kantone, Bundesstellen und die betroffenen Regionen – darunter auch Deutschland, das am Verfahren beteiligt ist.

Ein Mitwirkungsverfahren mit öffentlicher Auflage der Unterlagen folgt. Gegen Ende des Jahrzehnts wird das BFE dem Bundesrat eine Entscheidvorlage inklusive Ergebnisbericht und aktualisierten Objektblättern vorlegen. Der Bundesrat wird dann über die Rahmenbewilligung befinden – die Bundesversammlung muss diese Entscheidung bestätigen. Gegen den Parlamentsbeschluss kann ein fakultatives Referendum ergriffen werden.

Öffentliche Einsichtnahme und Beteiligung

Die Rahmenbewilligungsgesuche sowie alle künftigen Stellungnahmen und Gutachten werden öffentlich einsehbar sein. Damit haben alle interessierten Personen und Organisationen die Möglichkeit, sich aktiv in den Prozess einzubringen. Das Projekt zählt zu den bedeutendsten Infrastrukturvorhaben der Schweiz in den kommenden Jahrzehnten.

 

pw