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Kanton Zürich
17.02.2025

Streit um Verkehrsregime eskaliert

An diesem Strassenabschnitt in Wipkingen scheiden sich die Geister.
An diesem Strassenabschnitt in Wipkingen scheiden sich die Geister. Bild: Quartierverein Wipkingen
Ein Streit zwischen dem Quartierverein Wipkingen und der Stadt könnte zum Präzedenzfall für die Verkehrspolitik werden. Ein Anwalt hält die Mischzone in Wipkingen für unzulässig.

Der «Tages Anzeiger» schreibt in seiner Ausgabe vom Montag, dass der Jurist dem Quartierverein empfehle, die Kantonspolizei einzuschalten.

Sicherheitsbedenken

In der Essenz des Falles geht es darum, dass der Quartierverein die Fussgängerstreifen auf der Nordbrücke zurückhaben will. Weil es in der Mischzone zu gefährlichen Situationen komme und die Eltern «um die Sicherheit ihrer Kinder bangen» würden, hat der Verein eine Petition lanciert und mit über 1000 Unterschriften Ende November 2023 Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) übergeben.

Vom Provisorium zum Dauerzustand

Die Verwaltung hat sich noch nicht einigen können. Es ist mehr als ein halbes Jahr seit der Petitionsantwort verstrichen, ohne dass eine Planauflage vorliegt. Ursprünglich war diese für Herbst 2023 vorgesehen. Weil aus dem Provisorium ein Dauerzustand zu werden drohte, suchte der Quartierverein vergangene Woche juristische Hilfe, wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet.

Massnahmen unzulässig, Frist überzogen

Jetzt liegt die Antwort der Kanzlei vor. Auf fünf Seiten kommt der Anwalt zum Schluss: Der Mehrzweckstreifen sei unzulässig. Die versuchsweise Verkehrsanordnung hätte maximal ein Jahr dauern dürfen – die Überschreitung dieser Frist sei rechtswidrig. Der Anwalt empfiehlt, ein entsprechendes Gesuch bei der Kantonspolizei Zürich einzureichen.

Weitere Mischzonen sollen folgen

Der Mehrzweckstreifen auf der Nordbrücke, auch «Schlange von Wipkingen» genannt, ist wohl die bekannteste Mischzone in der Stadt Zürich. Aktuell plant die Stadt aber auch an zwei weiteren prominenten Orten solche Markierungen. So etwa auf der Uraniastrasse in der Innenstadt oder im Hochschulgebiet auf der Rämistrasse.

tre