Die Zürcher Regierung hat die sogenannte «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» abgelehnt. Die Initiative fordert eine strikte Nachtruhe am Flughafen Zürich von 23.00 bis 6.00 Uhr, was eine Anpassung des kantonalen Flughafengesetzes erfordert. Laut dem Regierungsrat sind die Vorschläge jedoch kaum mit dem Bundesrecht vereinbar und schaffen rechtliche Unsicherheiten sowie unerfüllbare Erwartungen. Zudem bleibt die Luftfahrt gemäss Bundesverfassung in der Kompetenz des Bundes, welcher die Nachtflugregelung bereits abschliessend geregelt hat.
Regierungsrat setzt sich für weniger Flüge nach 23.00 Uhr ein
Trotz der Ablehnung anerkennt der Regierungsrat das Bedürfnis nach mehr Nachtruhe. Eine Reduktion der Flüge nach 23.00 Uhr gehört weiterhin zu den Zielen der kantonalen Flughafenpolitik. Dabei sollen technologische Fortschritte sowie infrastrukturelle Anpassungen, wie die kürzlich beschlossenen Pistenverlängerungen, dazu beitragen, den Fluglärm zu minimieren.
Initiative schadet Interessen des Kantons
Der Flughafen Zürich bleibt für den Kanton Zürich jedoch ein entscheidender Wirtschaftsfaktor. Als interkontinentales Drehkreuz sorgt er für die globale Anbindung und stärkt den Wirtschaftsstandort. Eine weitere Einschränkung der Betriebszeiten könnte die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens gefährden, betont Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. Die aktuelle Regelung trage sowohl dem Schutz vor Fluglärm als auch den wirtschaftlichen Interessen Rechnung.