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Region Bülach
08.10.2024

Meldepflicht bei Tierunfällen: Was Autofahrer wissen müssen

Bild: pixabay
Jede Stunde wird auf Schweizer Straßen ein Reh überfahren. Verkehrsteilnehmende können viel tun, um Unfälle mit Tieren zu vermeiden – und müssen im Ernstfall schnell und richtig handeln.

Unfälle mit Tieren sind auf Schweizer Straßen keine Seltenheit: Rund 10.000 Rehe sterben jährlich im Straßenverkehr. Vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung sowie in der Nacht überqueren Wildtiere wie Rehe, Hirsche oder Wildschweine Straßen, oft mit tödlichen Folgen. Doch auch Füchse, Dachse, Marder und Igel, die häufig in Wohngebieten unterwegs sind, geraten in Gefahr. Für Auto- und Motorradfahrer bedeutet dies: höchste Wachsamkeit und angepasstes Fahrverhalten sind entscheidend.

Besondere Vorsicht in der Dunkelheit

In der Dunkelheit sind Tiere oft erst spät zu erkennen. Viele bleiben vom Scheinwerferlicht geblendet auf der Straße stehen, was das Unfallrisiko erhöht. Deshalb sollte das Tempo stets so angepasst werden, dass das Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Strecke sicher zum Stillstand kommen kann.

Was tun im Notfall?

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall mit einem Tier, sind Verkehrsteilnehmende gesetzlich verpflichtet, dies zu melden – vor allem bei jagdbarem Wild, geschützten Tieren oder Haustieren. In solchen Fällen muss die Polizei informiert werden, die Fachleute hinzuzieht. Wer einfach weiterfährt, riskiert nicht nur Strafen von bis zu 10.000 Franken, sondern macht sich auch der Tierquälerei schuldig.

Unfallstelle sichern und melden

Nach einem Unfall ist die Unfallstelle umgehend abzusichern und zu signalisieren, um Folgeunfälle zu verhindern. Tote Tiere sollten – wenn möglich – an den Hinterläufen an den Straßenrand gezogen werden. Wichtig: Bei Haustieren ist es ratsam, Fotos zu machen und nach Zeugen zu suchen. Verletzten Wildtieren sollte man sich jedoch nicht nähern, da sie durch Flucht- oder Abwehrversuche ihre Verletzungen verschlimmern könnten.

 

mj