Im Beleuchtenden Bericht zur Abstimmung über den Neubau des Werkhofes an der Hardstrasse vom 27. September 2020 führte der Gemeinderat seine Absicht aus, einen Teil des Grundstückes neben dem neuen Werkhof einem privaten Recyclinganbieter im Baurecht zur Verfügung zu stellen.
Der Gemeinderat konnte in der Folge – trotz diverser rechtlicher Verfahren im Vorfeld – den Baurechtsvertrag genehmigen. Der im Entwurf vorliegende Baurechtsvertrag wurde aufgrund der leicht geänderten Flächen am 4. Dezember 2023 angepasst. Das entsprechende Bauprojekt für die Wertstoffsammelstelle wurde vom privaten Recyclinganbieter am 25. Mai 2023 eingereicht und lag vom 23. Juni – 13. Juli 2023 öffentlich auf. Die Baubewilligung wurde vom Gemeinderat am 8. Januar 2024 erteilt. Gegen diese Baubewilligung sind jedoch Rekurse beim Zürcher Baurekursgericht (BRG) erhoben worden.
Seit Ankündigung der Wertstoffsammelstelle sahen sich Gemeinde und der private Recyclinganbieter mit erheblichem Widerstand der direkten Nachbarschaft konfrontiert. Da das beschriebene Vorhaben nunmehr mit Rekursen belegt ist, hat sich der der private Recyclinganbieter entschieden, das betreffende Baugesuch zurückzuziehen und den Baurechtsvertrag nicht einzugehen.
Der Gemeinderat bedauert diesen Entscheid und wird nunmehr prüfen, ob es alternative Standorte für die Realisierung einer zentralen Wertstoffsammelstelle gibt.