Das Gegenteil von gut, ist gut gemeint. Der Gemeinderat Eglisau wollte der Bevölkerung ein umfassendes, ambulantes und stationäres Pflegeangebot bieten. Aus diesem Grund hat er sich in der Mehrgenerationensiedlung Kleeblatt frühzeitig Räumlichkeiten für eine Pflegewohngruppe gesichert.
Gut gerüstet mit einer Folgenkostenschätzung für Miete und Betrieb einer Pflegewohngruppe mit 14 Pflegeplätzen, legte man den Stimmberechtigten den Kredit zur Abstimmung vor. Die Eglisauer Bevölkerung sagte am 15. Mai 2022 JA zum Umzug der Pflegewohngruppe Riiburg in die Siedlung Kleeblatt und zu Miete und Betrieb von 14 Pflegeplätzen.
35'000 Franken für ein externes Beratungsbüro
Erst nach der Abstimmung begannen die Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) und der Gemeinderat mit einer detaillierten Analyse und Planung. Dazu holte man ein externes Beratungsbüro. Kosten: CHF 35'000.--. Dieses kam nach einer eingehenden Prüfung zum Schluss: Der Betrieb der Pflegewohngruppe Kleeblatt durch das Alterszentrum Weierbach (AZW) ist nicht realistisch. Projekt gestorben!
Gemeinderat sucht Drittanbieter für Betrieb der Pflegewohngruppe Kleeblatt
Nun müssen BAPF und Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 14. März 2024 beantragen, den Verpflichtungskredit der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 aufzuheben. Keine grosse Sache, höchstens ein wenig peinlich. Viel wichtiger: Wer übernimmt den Mietvertrag?
Übernimmt jetzt die Oase am Rhein AG und der Verein Spitex am Rhein?
Für die Übernahme des Mietvertrags hat der Gemeinderat mit der Oase am Rhein AG und dem Verein Spitex am Rhein als örtliche Leistungserbringer in der Alterspflege Kontakt aufgenommen.
Züriunterland24.ch hat die zuständige Gemeinderätin Regula Peter (SVP) mit Fragen konfrontiert.
ZU24: Weshalb haben BAPF und Gemeinderat nicht vor der Urnenabstimmung eine Betriebsanalyse machen lassen? Dann hätte man frühzeitig gemerkt, dass der Betrieb der Wohngruppe nicht realistisch ist.
Regula Peter: Aufgrund der damaligen Berechnungen war klar, dass sich das Projekt umsetzen lässt. Es ist die Summe von verschiedenen Faktoren, die nun zu diesem Entscheid geführt haben. So wurde im Zuge der Detailplanung deutlich, dass man die Herausforderungen der räumlichen Distanz zwischen dem AZW und dem Kleeblatt ursprünglich unterschätzt und die Möglichkeiten der Synergienutzung überschätzt hat. Die BAPF und der Gemeinderat haben auf diese Erkenntnisse reagiert und ein Beratungsbüro damit beauftragt aufzuzeigen, mit welchem Betriebskonzept die neue Pflegewohngruppe Kleeblatt am wirtschaftlichsten geführt werden kann. Dabei wurde auch eine Betriebsanalyse des Gesamtbetriebs des Alterszentrums Weierbach durchgeführt, um die Synergien zwischen den beiden Standorten optimal zu nutzen.
ZU24: Können die Fachpersonen des Alterszentrum Weierbach mit ihrem Knowhow nicht abschätzen, ob sich eine Pflegewohngruppe Kleeblatt realisieren lässt oder nicht?
Regula Peter: Die Fachpersonen im AZW wiesen auf die oben erwähnten Abweichungen hin, worauf die externe, unabhängige Beratung für eine Entscheidungsfindung hinzugezogen wurde.
ZU24: Wieviel hat das externe Beratungsbüro gekostet?
Regula Peter: Es handelt sich um einen Betrag von rund Fr. 35'000.–. Wir werden die genaue Zahl an der Gemeindeversammlung vom 14. März offenlegen.
ZU24: Was heisst das genau: Der Gemeindeversammlung beantragen den Verpflichtungskredit aufzuheben?
Regula Peter: Die Gemeinde Eglisau kann sich nicht einfach aus dem Projekt zurückziehen. Die Stimmbevölkerung hat dem Antrag der Behörde zugestimmt und einen Kredit bewilligt, damit die Gemeinde das Projekt umsetzt. Aufgrund § 111 Gemeindegesetz bedarf es für die Aufhebung eines an der Urne bewilligten Kreditbeschlusses die Zustimmung der Gemeindeversammlung. Der Gemeindeversammlung wird daher am 14. März 2024 beantragt werden, den Verpflichtungskredit der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 aufzuheben. Wird der Kreditbeschluss von der Gemeindeversammlung antragsgemäss aufgehoben, so wird es Aufgabe des Gemeinderats sein, möglichst schadlos aus dem abgeschlossenen Mietvertrag auszuscheiden, vorzugsweise mittels Übertragung des Mietvertrags auf einen Dritten.
ZU24: Welche Kosten entstehen der Gemeinde bei der Übernahme des Mietvertrags durch die Oase und dem Verein Spitex?
Regula Peter: Für die Gemeinde resultiert ein Unkostenbeitrag an die Wohnbaugenossenschaft Rhihalde für deren planerischen Mehraufwände und Folgekosten für bauliche Anpassungen, die der Nachmieter verlangt. Ob solche Anpassungen nötig sind und in welchem Umfang diese anfallen, muss mit einem Nachmieter noch verhandelt werden. Falls eine Drittanbieterin den Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt, fallen für die Gemeinde Eglisau während des Leerstands zudem monatliche Mietkosten von Fr. 16'000.– (exkl. Nebenkosten) an.
ZU24: Was, wenn die Oase am Rhein und der Verein Spitex den Mietvertrag nicht übernehmen?
Regula Peter: In diesem Fall müsste die Gemeinde Eglisau nach anderen möglichen Anbietern oder anderen Lösungswegen (z.B. ausserordentliche Kündigung oder Untermiete) suchen.