Verschiedene Anpassungen von Strassenvorhaben werden im teilrevidierten Richtplan des Kantons erwähnt. Darunter die für das verkehrsgeplagte Eglisau wichtige Änderung des alten Eintrages aus dem Jahr 1988. Damit wird der alte Eintrag, bei dem die neue Strassenbrücke zwischen Eisenbahnviadukt und bestehender Brücke zugunsten des akutellen Projektes mit der Brücke "hinter" dem Bahnbrücke geändert.
Die alte Linienführung der Brücke ist im alten Richtplan nicht mehr zeitgemäss, da die Strasse direkt durch das Siedlungsgebiet führen würde. Für Eglisau ist die Streichung der momentanen Linie wichtig, um blockierte Vorhaben in der Siedlungsentwicklung voranzubringen, wie die Gemeinde auf Ihrer Homepage verlauten liess.